Anlagenprüfung

Prüfablaufplan nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) DIN VDE 0100/0105 (Wiederholungsprüfung)

Dieser Prüfablaufplan ist eine Empfehlung und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Allein die EFK oder bP legt nach Sichtprüfung die sinnvolle Reihenfolge der Prüfschritte fest. Denn nur diese Personen können anhand ihrer Ausbildung und Erfahrung, mit vergleichbaren Anlagen, eine fachkundige Entscheidung treffen. Der Zweck dieser Prüfungen ist der Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Wiederkehrende Prüfungen sollen Fehler aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind, den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.

Sichtprüfung DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung)

DIN VDE 0100/0105 (Wiederholungsprüfung)

Für seine Anlagen muss der Betreiber die Prüffristen festlegen. Er muss nach einer Erstprüfung gemäß DIN VDE 0100-600, sowie nach jeder Änderung einer Anlage gemäß VDE 0105- 100 Frist und Umfang der Wiederholungsprüfung mittels einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung festlegen. Es können auch weitere Prüfungen durch Behörden oder Versicherungen vorgeschrieben sein, die von diesen Prüfungen unabhängig durchgeführt werden müssen.

Der Prüfer beginnt mit der Sichtprüfung. Er besichtigt alle Betriebsmittel der Anlage auf sichtbare Mängel und prüft sowohl die Vorschriften nach DIN VDE 0100-600, als auch die Vorgaben des Herstellers.

Checkliste für Besichtigen nach DIN VDE 0100-600

— Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag — Vorhandensein und Zustand von Brandabschottungen — Vorkehrungen, die das Ausbreiten von Feuer verhindern — Vorkehrungen, die thermische Belastung verhindern — Auslegung und Verlegung von Leitungen oder Kabeln — Hauptpotenzialausgleich, Erdungsanlage, Stromschienen — Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung — Installation und Einstellung der Schutz- und Überwachungsgeräte

Erproben ist der nächste Schritt einer Prüfung. Sie erfolgt, um die bestimmungsgemäße Funktion einer Anlage und aller Arten von Betriebsmittel nachzuweisen, die der Sicherheit dienen. 

Checkliste für das Erproben nach DIN VDE 0100-600

— Schutzrealais, NOT-AUS-Einrichtungen, Verriegelungen — Isolationsüberwachungen — Prüf-Tasten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen — Melde- und Anzeigeeinrichtungen

Alle Werte, die nicht durch bloßes Besichtigen und Erproben festgestellt werden können, müssen im dritten Schritt durch geeignete Messgeräte gemessen werden, um den Nachweis der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen zu erbringen. Alle Messungen sind nur mit geeigneten Prüfmitteln durchzuführen, die den Normen gemäß VDE 0413 oder DIN EN 61557 entsprechen.

Erdungsmessung DIN VDE 0100 — 600 und DIN VDE 0100 / 0105

Die Messung des Erdungswiderstandes ist die grundlegendste Prüfung bei einer Neuanlage. Sie ist die einzige Möglichkeit, um die Wirksamkeit des Fundamenterders nachzuweisen. Meist wird die Erdungswiderstandsmessung nicht durchgeführt, obwohl sie in verschiedenen Regelwerken grundsätzlich für alle Netzformen gefordert wird. Die Erdungswiderstandsmessung muss zum Beispiel nach DIN 18014 direkt nach dem Herstellen des Fundamenterders durchgeführt werden oder nach der Blitzschutznorm DIN VDE 0185-305-3 beim Bau des Blitzschutzes. Der Erder muss heute mehrere Aufgaben übernehmen – neben der Blitzschutzerdung übernimmt er auch die Vermeidung von Spannungsverschleppungen im Fehlerfall und manchmal auch eine Funktionserdung für EDV- und Kommunikationsanlagen.

Messmethoden für den Erdungswiderstand

3-Leiter-Erdungsmessung

Strom- und Spannungsmessmethode (62 % Methode).

4-Leiter-Erdungsmessung zur Prüfung des spezifischen Erdwiderstands

Prüfung des spezifischen Erdwiderstands (Erstprüfung nach Wenner-Verfahren).

Selektive Erdungsmessungen mit einer Stromzange (ART)

Die Messung erfolgt ohne das Auftrennen der einzelnen Erder um den Einfluss paralleler Erder zu verhindern.

Prüfung von Schutzleiter PE und Potenzialausgleich

Durchgängigkeit des Schutzleiters wird mit einer Messung des Widerstands zwischen dem (Haupt-)Schutzleiter/ PE-Schiene am Verteiler und dem Schutzleiteranschluss an der Steckdose und allen anderen Betriebsmitteln mit Schutzleiter nachgewiesen. Bei der Messung ist die Anlage auszuschalten und der Neutralleiter ist zu trennen. Neben der Schutzleiter muss auch der Leiter des Schutzpotenzialausgleichs über die Haupterdungsschiene geprüft werden. Ebenso wie alle Vorrichtungen zum Schutzpotenzialausgleich . Diese Widerstandsmessung muss man bei wechselnder Polarität mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA durchführen. Ein bestimmter Grenzwert ist nicht vorgegeben. Der gemessene Wert sollte aber dem Wert entsprechen, der aufgrund Leitungslänge, Querschnitt und Übergangswiderstände zu erwarten ist. Der Richtwert an dem Schutzleiter beträgt <1 Ω. Der Richtwert an dem Potenzialausgleichsleiter beträgt <0,1 Ω.

Prüfung der Isolation

Die Isolationsmessung ist notwendig, um die Eigenschaften der Isolation in elektrischen Installationen zu prüfen. Dabei wird bei abgeschalteter Anlage der Isolationswiderstand mindestens zwischen allen aktiven Leitern (L und N) gegen den Schutzleiter (PE) mit einer Prüfgleichspannung 500 V (DC) gemessen. Zur Messung kann man auch die aktiven Leiter kurzschließen, um eventuell angeschlossene Verbraucher nicht zu schädigen. Die Prüfspannung und die Grenzwerte nach DIN VDE 0100-600 sind abhängig von der Nennspannung der Stromkreise.
Betriebsmittel oder Schutzeinrichtungen (insbesondere RCD Typ B) können aufgrund hoher Prüfspannungen beschädigt werden. Deshalb sollten diese empfindlichen Betriebsmittel nach Möglichkeit während der Prüfung vom Stromkreis getrennt sein. Wo das nicht möglich ist, etwa bei Stromkreisen, die durch einen Überspannungsschutz geschützt werden, kann die Prüfspannung für den betroffenen Stromkreis reduziert werden (z. B. auf 250V). Dabei darf jedoch der Wert für den Isolationswiderstand 1 MΩ nicht unterschreiten.