Geräteprüfung

Geräteprüfung nach DGUV V3
DIN VDE 0701-0702

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist ein Betreiber bzw. Unternehmer verpflichtet, regelmäßige Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 in seinem Betrieb durchzuführen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte ist von großer Bedeutung für die Sicherheit in einem Unternehmen. Sie dient nicht nur zum Schutz der Mitarbeiter, sondern macht es möglich, rechtzeitig Mängel und Beschädigungen zu erkennen und darauf zu reagieren.

Was ist eine VDE-Geräteprüfung?

Die Bestimmungen zur Sicherheit elektrischer Geräte gemäß DGUV V3 Prüfung sind gesetzlich verankert. Die Technologie-Organisation VDE hat mit der VDE 0701/0702 eine Beschreibung zur Ausführung der Kontrolle elektrischer Geräte erstellt. Hierbei geht es sowohl um die Prüfung elektrischer Anlagen, als auch um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Durch die regelmäßige Elektroprüfung soll die Zahl der Arbeitsunfälle reduziert werden. Für einen Arbeitgeber bedeutet das mehr! Ereignet sich ein Unfall in seinem Unternehmen, der im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen oder Geräten entsteht, wird die Berufsgenossenschaft sich erkundigen, mit welchem Ergebnis, und wann die letzte Prüfung von den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel oder die Prüfung von elektrischen Anlagen, statt gefunden hat. Das bei der DGUV V3 Prüfung erstellte Protokoll dient als Nachweis zur Vorlage bei den Versicherungen und der Berufsgenossenschaft. Wurden Prüffristen nicht eingehalten oder Mängel nicht behoben, können die BG oder die Versicherung im Schadensfall die Haftung verweigern.

Sicherheit für alle durch die Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

An erster Stelle steht das Wohl der Mitarbeiter. Durch regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel können Unfälle vermieden werden. Der Betrieb profitiert zudem von den regelmäßigen Kontrollen. Verschleiß und Defekte können frühzeitig erkannt werden. Eine Reparatur kann durchgeführt werden, ohne dass Folgeschäden entstehen oder es zu einem Ausfall der Maschinen kommt.

Was wird bei der DGUV V3 Prüfung durchgeführt?

Gegenstand im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
— ortsfeste elektrische Betriebsmittel
— ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
— stationäre Anlagen
— nicht stationäre Anlagen

Fristen der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen:

In den Anweisungen zur Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind Richtwerte für die Prüffristen angegeben. Diese gelten bei normalen Umgebungs- und Betriebsbedingungen. Abweichend davon kann ein Unternehmer jederzeit in Eigenverantwortung selbst Prüffristen für die DGUV V3 Prüfung festlegen. Zum Beispiel, wenn die betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eine kürzere Prüffrist verlangen oder eine verlängerte Frist gerechtfertigt ist.

Wie sind die Betriebsmittel und Anlagen bei der Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 einzuordnen?

Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden alle Komponenten herangezogen, die sich während des Betriebes leicht bewegen und zu einem anderen Platz bringen lassen, während sie an das Stromversorgungsnetz angeschlossen sind. Das sind handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungskabel oder Geräteanschlussleitungen. Sie werden auch als ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel bezeichnet.
Zu den stationären Anlagen zählen Installationen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. in Containern, Baustellenwagen oder auf Fahrzeugen.
Nicht stationäre Anlagen sind die, welche nach ihrem Gebrauch wieder zerlegt, abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden können. Dies sind Baustellenanlagen, Montagestellen oder fliegende Bauten.

Die Anforderungen an die Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

Die Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 in Bezug auf die Feststellung der elektrischen Sicherheit kann durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen durften Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder eine Prüfung elektrischer Anlagen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ist nicht mehr möglich. Solche Kräfte können die Elektrofachkraft jedoch als unterwiesene Person unterstützen und bei Wiederholungsprüfungen bestimmte Aufgaben übernehmen.
Begriffe

Begriffe für die Durchführung der Geräteprüfung VDE

Eine befähigte Person gemäß den Vorschriften ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, berufliche Tätigkeit und Berufserfahrung über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zur Prüfung elektrischer Anlagen und zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verfügt. Die Person muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere vergleichbare Qualifikation besitzen. Berufserfahrung in diesem Sinne ist eine mindestens einjährige Erfahrung mit dem Zusammenbau, der Errichtung oder Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen. Zudem müssen die Kenntnisse der Elektrotechnik in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, z.B. durch Schulungen.
Elektrofachkraft im Sinne der Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung über Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnisse der Bestimmungen verfügt und die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen kann. Die Fachkraft muss zudem in der Lage sein, mögliche Gefahren an Geräten frühzeitig zu erkennen.
Ein weiterer Begriff ist die Elektrofachkraft „für festgelegte Tätigkeiten“. Dies ist eine Person, die in Bezug auf Instandhaltung und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln ausgebildet ist. Dabei geht es um gleichartige, sich immer wieder holende Arbeiten, die durch eine Arbeitsanweisung im Betrieb festgehalten sind.
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektro-Fachkraft über die Aufgaben und die Gefahren bei falschem Verhalten unterrichtet wurde. Dies muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Zudem muss diese Person über die notwendigen Schutzeinrichtungen und -Maßnahmen informiert und belehrt werden. Das können betriebseigene Handwerker, Gerätewarte, Facharbeiter oder Hausmeister sein.

Die Verantwortung des Unternehmers bei der Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

Der Arbeitgeber (Unternehmer) ist verantwortlich für die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit und trägt die Gewährleistung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter.
Der Unternehmer kann oft nicht alleine seinen Pflichten nachkommen. Daher delegiert er Teile seiner Aufgaben an dafür qualifizierte Führungskräfte oder anderes Personal. Diese Organisationsverantwortung gibt ihm einen Rahmen zur Übertragung der einzelnen Aufgaben für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen. Durch seine Auswahlverantwortung hat er vor der Übertragung der Aufgaben auf seine Mitarbeiter genau zu prüfen, ob diese qualifiziert sind. Sie müssen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in Sachen DGUV V3 Prüfung verfügen.
Letztendlich hat der Unternehmer auch die Aufsichtsverantwortung zu tragen. Merkmale hierfür ist die Kontrolle des Personals auf die zuverlässige Ausführung ihrer Aufgaben. Weiterhin muss die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen überprüft werden. Wichtige Bestandteile zur Organisation des Arbeitsschutzes sind:
— Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortung müssen an fachlich und auch persönlich geeignete Personen delegiert werden.
— Die Beauftragung ist in Form eines Arbeitsvertrags, eines Einzelauftrages — oder einer Stellenbeschreibung zu vereinbaren.
— Die Arbeitsschutzorganisation ist verantwortlich dafür, dass die Maßnahmen umgesetzt und die Wirksamkeit geprüft wird. Bei geänderten — — Gegebenheiten muss eine Anpassung erfolgen.
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Welche Prüffristen gelten?

Bei der Benutzung und Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln hat der Unternehmer Sorge dafür zu tragen, dass elektrische Gefährdungen so gut wie ausgeschlossen sind. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung hat er die Art und den Umfang der Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen festzulegen. Es gibt Richtwerte, die sich nach normalen Bedingungen richten. Sind die Geräte starken Beanspruchungen ausgesetzt, können die Prüffristen entsprechend verkürzt werden.

Beispiele für Prüffristen der DGUV V3 Prüfung

6 Monate:

— Wassersauger
— Geräteanschluss- und Verlängerungsleitungen
— Flüssigkeitsstrahler
— Zentrifugen
— elektrisch betriebene Messer oder Sägen
— Rührgeräte
— Toaster
— Kaffeeautomaten
— Kochplatten
— Warmhaltegeräte

12 Monate:

— Handleuchten
— Flutlichtscheinwerfer
— Staubsauger
— Teppichreinigungsgeräte
— Heiz- und Messgeräte
— Unterrichtsmittel in Schulen
— Handbohrmaschinen
— Schweißgeräte
— Rasenmäher
— Heckenscheren

Die Vorbereitung auf die Geräteprüfung nach DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

Die DGUV V3 Prüfung sollte gut organisiert sein. Damit lässt sich der zeitliche Aufwand minimieren. ein störungsfreier Ablauf der Prüfung elektrischer Anlagen und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gewährleistet. Vor Beginn der Prüfung sollten wichtige Punkte geklärt sein:

— Beauftragung externer Dienstleister oder eigene Mitarbeiter?
— Sind die organisatiorischen Vorbedingungen erfüllt?
— Regelung zum Ablauf der Prüfung.
— Ist organisatorisch geklärt, dass defekte Geräte aus dem Verkehr gezogen werden?
— Sind geeignete Prüfgeräte vorhanden?
— Festlegung des Prüfumfangs für die DGUV V3 Prüfung

Nach Abschluss der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem alle Ergebnisse festgehalten werden. Darin werden Mängel, Prüffristen und weitere Angaben notiert. Das Protokoll dient als Nachweis für die Versicherungen, die Berufsgenossenschaft und auch im eventuellen Schadensfall.