Medizinische Geräte

Wir prüfen medizinischen Geräte

Die Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353 – wir prüfen medizinische Geräte wie z. B. EKG, Absauggeräte, Untersuchungsleuchten, Ultraschall-Geräte, Laborgeräte, Untersuchungsliegen, Kranken- und Pflegebetten, Patientenlifte, Hub-Badewannen, Röntgengeräte und Sehtestgeräte – um ein paar Beispiele zu nennen – nach neuesten Vorschriften, Messtechniken und mit bestens geschultem Personal.
Die Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 muss regelmäßig erfolgen, da gerade die Prüfung der Medizintechnik besonders wichtig ist. Fehler in diesem Bereich können zu schwerwiegenden Folgen führen! In Abhängigkeit von den einzelnen Geräten, bzw. den von den Herstellern festgelegten Fristen, werden die einzelnen medizinischen Geräte regelmäßig von Fachmännern überprüft.
Die wiederkehrenden Prüfungen sollten etwa alle 6 bis 36 Monate stattfinden. Eine Mindestfrist für die Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 beträgt bei bestimmten Gerätegruppen, wie Inkubatoren für Frühgeborene, 24 Monate.

Die Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353

Mit der Prüfung medizinscher Geräte und Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ermitteln wir den Ist-Zustand Ihrer Medizintechnik.
Unsere Experten führen die gesetzlichen Prüfungen der Medizintechnik zur Anwender- und Patientensicherheit durch.
Dabei identifizieren sie bestehende und sich ankündigende Mängel der Gerätesicherheit und reduzieren die Unfall- und Brandgefahr für Personal und Patienten.

Vorteile und Ablauf bei der Prüfung medizinischer Geräte

Die Vorteile einer Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353 (VDE 0751) sind vielseitig. Nicht nur durch die Vorschrift des Gesetzgebers, sondern mit dem eigenen Wunsch nach bester Funktionalität und Sicherheit sollten Krankenhäuser, Kliniken und medizinische Praxen größten Wert auf die Einhaltung der Intervalle zur Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353 (VDE 0751) legen.
Die Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353 (VDE 0751) wird vor Ort in Ihrer Einrichtung von einem unserer kompetenten und erfahrenen Techniker mittels Prüftechnik von Gossen Metrawatt durchgeführt. Bei Mängeln aus einer Prüfung medizinischer Geräte nach EN 62353 (VDE 0751) besteht die Möglichkeit zur Reparatur und dient als Grundlage, um die rechtssichere Bescheinigung vom Prüfer zu erhalten und seine Sicherheit zu erhöhen.

Vorteilhaft sind hierbei Günstige Konditionen und eine schnelle Abwicklung im laufenden Betrieb.
— Zunächst wird die Sichtprüfung durchgeführt, bei der das elektrische Gerät auf äußerlich erkennbare Mängel untersucht wird.
Dabei wird geprüft, dass weder Gehäuseteile noch Zubehörteile Schäden aufweisen. Die Anschlussleitungen und Anschlussstecker
müssen ebenfalls schadenfrei sein.
— Bei den elektrischen Messungen werden verschiedene Messgrößen erfasst, und zwar in Abhängigkeit von der Geräteart, der Schutzklasse
und dem Messverfahren. Dabei werden der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand, der Ersatzableitstrom, der Berührungsstrom, der
Differenzstrom und der Patientenableitstrom gemessen. Anschließend erfolgt die Funktionsprüfung des jeweiligen Gerätes.
— Die Voraussetzung für die Funktionsprüfung ist eine erfolgreiche Sichtprüfung sowie fehlerfreie Messergebnisse bei den
elektrischen Messungen. Während der Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 werden alle Mängel oder Schäden dokumentiert.
Zudem ist der Prüfer dazu verpflichtet, eine Empfehlung zur Reparatur auszustellen und die medizinischen Geräte mit einer entsprechenden
Prüfplakette zu versehen. Wurde bei der Prüfung festgestellt, dass es sich dabei um ein defektes Gerät handelt, wird auf das Gerät eine
Prüfplakette mit der Aufschrift „Defekt“ angebracht.
— Wenn bei der Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 keine Mängel festgestellt wurden, wird das Gerät mit
der entsprechenden Prüfplakette gekennzeichnet, die den nächsten Prüftermin angibt. Wenn keine Angabe zur Prüffrist vom Hersteller
vorliegt, wird diese vom Prüfer individuell festgelegt, wobei diese zwischen 6 und 36 Monaten liegen muss..