Pflegebetten

PRÜFUNG VON ELEKTRISCHEN KRANKEN- UND PFLEGEBETTEN NACH DGUV V3+4, VORM. BGV A3

Geräte im Umfeld von kranken, verletzten oder gebrechlichen Menschen müssen besonders hohen Sicherheitsanforderungen genügen, da sich diese Personen im Falle eines Defekts meist nicht selbst aus der Gefahrenzone bringen können. Denn jede zusätzliche Belastung kann ein erhebliches Risiko darstellen.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) enthält daher genaue Vorgaben, welche Bedingungen die Anlagen in diesem Bereich haben muss, beispielsweise elektrisch betriebene Kranken- und Pflegebetten. Unter anderem gilt, dass sie nicht angewendet werden dürfen, „wenn sie Mängel aufweisen oder durch Patienten, Beschäftigte und Dritte gefährdet werden können“ (MPG § 14).
Um Unfälle zu vermeiden, müssen Krankenbetten und Pflegebetten daher nach DIN EN 62353 VDE 0751-1 und DGUV Vorschrift 3 bei Inbetriebnahme oder nach Umbauten, sowie in regelmäßigen Abständen durch einen Fachkundigen mit entsprechenden Prüfgeräten auf ihre einwandfreie Funktion hin kontrolliert werden. Kommt jemand aufgrund eines Defekts an einem Krankenbett zu Schaden und es liegt keine Prüfbescheinigung vor, wäre der Betreiber haftbar – mit allen wirtschaftlichen, straf- und privatrechtlichen Folgen.